· Fachbeitrag · WEG
Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft: Rechte und Pflichten des werdenden Eigentümers
von RA Thomas Stobbe, W & B Anwaltssozietät, Wuppertal
| Die Konstruktion der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft (faktische WEG) ist mittlerweile anerkannt (BGH 5.6.08, VZB 85/07, NJW 08, 2639). Der folgende Beitrag behandelt die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen für die werdenden Wohnungseigentümer. |
Grundgedanke
Der Sinn und Zweck der Rechtsfigur der werdenden WEG besteht darin, im Gründungsstadium einer WEG - jedenfalls im Innenverhältnis - die Ersterwerber mit allen Rechten und Pflichten eines Volleigentümers auszustatten, damit möglichst frühzeitig dem teilenden Eigentümer seine Entscheidungsmacht entzogen wird und die Bewirtschaftung und Verwaltung damit nicht dem Veräußerer im Wesentlichen allein überlassen bleibt. Die Ersterwerber sollen hier möglichst frühzeitig mitwirken können.
Entstehungsvoraussetzungen und Rechtsfolgen
Der BGH hat folgende Voraussetzungen für das Entstehen einer werdenden WEG aufgestellt:
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