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  • 29.08.2024 · Nachricht · Wohnungseigentum

    Abwasserleitung ist Gemeinschaftseigentum

    | Die Abwasserleitung steht – unabhängig von der Zuordnung in der Teilungserklärung – im gemeinschaftlichen Eigentum, da es nicht für jede Abwasserleitung eine eigene Absperrmöglichkeit (z. B. Toilette) gibt (AG Bautzen 29.5.24, 23 C 5/23, Abruf-Nr. 242737 ). |