22.11.2023 · Nachricht · Wohnungseigentum
Eigentümer muss Antennenkabel durch sein Sondereigentum dulden
| Ein Eigentümer muss Antennenkabel dulden, die über Putz durch seinen Keller verlaufen und der TV-Versorgung eines anderen Eigentümers dienen (AG Bottrop 13.10.22, 20 C 22/22, Abruf-Nr. 238071 ). |
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