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  • 24.10.2024 · Nachricht · Wohnungseigentum

    Erhaltungslast kann auf Wohnungseigentümer übertragen werden

    | Eigentümer können vereinbaren, dass nicht die Gemeinschaft, sondern ein Eigentümer geschlossene Bereiche oder Teile des gemeinschaftlichen Eigentums selbstständig erhalten muss. Weist die Teilungsordnung einzelnen Eigentümern die Erhaltungslast für Balkon- und Dachterrasseninnenseiten mit Geländer zu, umfasst diese die Geländer insgesamt, nicht nur deren Innenseiten (AG München 11.4.24, 1293 C 18170/23). |