29.08.2024 · Nachricht · Wohnungseigentum
Kündigung des (Hauswart-)Arbeitsvertrags durch Verwalter ist wirksam
| Eine vom Verwalter namens der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgesprochene Kündigung des mit einem Wohnungseigentümer geschlossenen (Hauswart-)Arbeitsvertrags ist grundsätzlich von der Vertretungsmacht nach § 9b Abs. 1 WEG umfasst. Der im Innenverhältnis fehlende Beschluss der Wohnungseigentümer führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung nach § 180 BGB. Ein Zurückweisungsrecht nach § 174 BGB besteht in diesem Fall nicht (LAG Rheinland-Pfalz 29.2.24, 2 Sa 205/23, Abruf-Nr. 242351 ). |
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