25.03.2024 · Nachricht · Wohnungseigentum
Online-Teilnahme an Versammlung ohne Beschluss und schriftliche Vollmacht ist nicht per se rechtswidrig
| Die Video-Teilnahme an einer Versammlung ohne Gestattungsbeschluss ist kein Anfechtungsgrund. Die fehlende Vollmachtsvorlage bei anderweitiger Information ist unschädlich (LG München I 9.8.23, 1 S 16489/22, Abruf-Nr. 240296 ). |
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