24.03.2022 · Nachricht · Wohnungseigentum
Prüfung zum zertifizierten WEG-Verwalter
| Seit dem Inkrafttreten des neuen WEG zum 1.12.20 hat jeder Wohnungseigentümer nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG n. F. grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ab dem 1.12.22 ein zertifizierter Verwalter bestellt wird (MK 21, 112). Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat gemäß § 26 Abs. 2 WEG n. F. durch Rechtsverordnung eine „Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung“ (ZertVerwV) erlassen. Sie ist seit dem 17.12.21 in Kraft (BGBl. I, S. 5182). Hier das Wichtigste: |
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