23.06.2024 · Nachricht · Wohnungseigentum
Recht zum Einbau von Dachgauben erlaubt auch Einbau von Dachfenstern
| Ist ein Sondereigentümer nach der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung dazu berechtigt, das Dachgebälk einschließlich des Kniestocks – auch durch Einbau von Dachgauben – zu verändern, umfasst dies auch das Recht zum Einbau von Dachfenstern (AG Heidelberg 20.3.24, 45 C 128/23, nrkr., Abruf-Nr. 241881 ). |
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