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  • 18.09.2024 · Nachricht · Wohnungseigentum

    Stilllegung einer Müllabwurfanlage nicht durch Mehrheitsbeschluss

    | Die Stilllegung einer Müllabwurfanlage kann nicht durch einen Mehrheitsbeschluss erreicht werden. Darin liegt weder eine Gebrauchsregelung nach § 19 WEG noch eine bauliche Veränderung nach § 20 WEG (AG Königstein 21.12.23, 21 C 833/23 WEG, Abruf-Nr. 243731 ). |