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  • 26.06.2023 · Nachricht · Wohnungseigentum

    Verbot der Hundehaltung mit Erlaubnisvorbehalt

    | Ein Beschluss über ein Verbot der Hundehaltung, der neben einer Ausnahme vorsieht, dass im Einzelfall die Gemeinschaft die Hundehaltung beschließen kann, entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung. Es ist nicht erforderlich, dass im Beschluss bereits Kriterien angeführt werden, unter denen künftig im Einzelfall Hundehaltung genehmigt wird (LG Frankfurt a. M. 9.3.23, 2-13 S 89/21, Abruf-Nr. 235707 ). |