Entgegen vorheriger Verlautbarungen wird das neue BEL II – 2014 erst am 1. April 2014 in Kraft treten (siehe PA 12/2013, Seite 4 f.). Unter anderem fehlten noch die vom Gemeinsamen Bundesausschuss zu beschließenden neuen Festzuschuss-Preise, die auf der Basis der Bundesmittelpreise für die Zahntechnik errechnet werden müssen.
In der Materialverwaltung hat sich in den letzten Jahren einiges verändert. Heute gibt es kaum ein Depot, das sich nicht über Informationsunterlagen, Kataloge oder eine eigene Homepage aktiv und vor allem attraktiv ...
Grundsätzlich müssen alle Heil- und Kostenpläne vor Beginn der Behandlung der zuständigen Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden. Dies ist zwar lästig, man sollte sich jedoch strikt an diese Regel halten und ...
Allen Abonnenten von „Privatliquidation aktuell“ - PA - bieten wir an, online kostenlos Fortbildungspunkte zu bekommen. Mit folgendem Shortlink kommen Sie auf die entsprechende Seite: www.iww.de/sl220 . Alternativ können Sie auch unter pa.iww.de auf „CME Fortbildungspunkte online“ in der linken Seitenleiste klicken.
Zum 31. Dezember 2012 stellt die Deutsche Post ihr Produkt „Infobrief“ ein. Damit entfällt für Zahnarztpraxen die Möglichkeit, geringe Stückzahlen inhaltsgleicher Briefe zu einem günstigen Portopreis zu ...
Wenn ein Zahnarzt eine Röntgenaufnahme nicht vorlegen kann, so fehlt es an einem Nachweis für das Erbringen dieser Röntgenleistung. Für den Nachweis einer Osteotomie reicht in der Regel ein Röntgenbild.
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Zahnersatzreparaturen: So optimieren Sie Ihre Vergütung!
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Aktuelles Abrechnungswissen ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis. Doch hier den Überblick zu behalten, kostet viel Zeit. Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn frischt Ihr Wissen einmal im Quartal auf. In nur 2 Stunden am PC zeigt sie Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen von BEMA und GOZ anhand von nachvollziehbaren Beispielfällen aus der Praxis auf.
Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der neuen GOZ ist die Anwendung noch längst nicht zur Routine geworden. Immer noch werden Abrechnungsmöglichkeiten nicht oder unzureichend genutzt. Die nachfolgende Checkliste soll Ihnen zu dem Honorar verhelfen, das Ihnen zusteht. Die Liste greift eine Vielzahl von neuen, zum Teil aber auch unveränderten Abrechnungsaspekten auf, sie erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Je nach Leistungsspektrum der Praxis kann die Liste individuell erweitert werden.