· Fachbeitrag · Digitalisierung und Datenschutz
Datenschutzkonformer Einsatz von CRM-Systemen
| In vielen Unternehmen und Organisationen werden CRM-Systeme eingesetzt. Da CRM-Systeme (Customer-Relationship-Management-System) Kundendaten und damit personenbezogene Daten verarbeiten, gelten für diese auch die Grundsätze nach Artikel 6 DSGVO. Wenn ein CRM-System zum Einsatz kommen sollte oder bereits ist, sollten nachfolgende Schritte beachtet werden. |
1. Welche Daten sind betroffen?
Mit Personendaten sind alle Informationen gemeint, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen:
- Vorname und Name,
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 89,00 € / Monat