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  • · Fachbeitrag · Architekten- und Ingeneurrecht

    Alter Stufenvertrag mit Abruf nach dem 01.01.2018: Neues Bauvertragsrecht gilt

    von Rechtsanwalt Felix Pause, LL.M., SCHWAMB Rechtsanwälte, München

    | Wurde ein Stufenvertrag vor dem 01.01.2018 geschlossen und wird eine Leistungsstufe nach dem 01.01.2018 abgerufen, unterfällt diese Vertragsstufe dem neuen Bauvertragsrecht. Erfahren Sie, welche Konsequenzen das für anstehende Abrufe hat. |

    Die rechtlichen Grundsätze

    Dass oben genanntes gilt, ergibt sich aus dem Wortlaut des neuen BGB-Rechts und der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 18.12.2014, Az. VII ZR 350/13, Abruf-Nr. 143689, Seite 3). Der BGH hat dort klargestellt, dass der Zeitpunkt des Abrufs (der Vertragsstufe) der Zeitpunkt der Beauftragung weiterer Leistungen ist. Der Zeitpunkt der Beauftragung ist auch maßgeblich für die Anwendung des neuen Bauvertragsrechts (Art. 229, § 39 EGBGB).

    Diese Stufenvertragsfälle sind betroffen

    Folgende Punkte aus dem „alten“ Stufenvertrag werden nach dem neuen Recht abgewickelt, auch wenn im ursprünglichen Vertrag anderes steht.