10.01.2013 · Fachbeitrag · Architektenrecht
Architekt muss auch den Fachplaner überwachen
| Schaltet der Bauherr wegen eines nach Abnahme entdeckten Mangels des Bauwerks einen Fachplaner ein, der die Mängelbeseitigung betreut, muss der bauüberwachende Architekt die vom Fachplaner geplanten Mängelbeseitigungsmaßnahmen überprüfen. Durch die Beauftragung des Fachplaners wird er nicht von der Haftung freigestellt. Das OLG Celle (Urteil vom 29.11.2012, Az. 5 U 70/12; Abruf-Nr. 123834 ) bestätigt damit die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 17.11.2011, Az. 5 U 9/11; Abruf-Nr. 122258 ; PBP 8/2012, Seite 9). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig