26.04.2013 · Fachbeitrag · Architektenrecht
Architekt muss nach Budget des Bauherrn fragen
| Der Architekt verletzt seine Vertragspflichten, wenn er ein Wohnhaus plant, ohne verlässliche Kenntnis von den wirtschaftlichen Möglichkeiten des privaten Auftraggebers zu besitzen. Kostenvorstellungen, die der Auftraggeber dem Architekt im Rahmen der Grundlagenermittlung zum Ausdruck gebracht hat, sind in dem Sinne verbindlich, dass sie den Planungsrahmen bestimmen und jedenfalls dann zum Vertragsinhalt werden, wenn der Architekt ihnen nicht widerspricht. Das hat der BGH klargestellt. |
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