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  • 26.03.2013 · Fachbeitrag · Architektenrecht


    Architekt muss Wärmedämmung streng kontrollieren


    | Isolierungsarbeiten an Gebäuden gehören zu den gewichtigen Ausführungsarbeiten, die einer besonderen Aufsicht durch den bauleitenden Architekten bedürfen. Eine ordnungsgemäß funktionierende Wärmedämmung ist wirtschaftlich und in zunehmendem Maße auch für die Werthaltigkeit von Wohnraum von ausschlaggebender Bedeutung. Der Architekt muss deshalb auf ihre Ausführung sein besonderes Augenmerk richten und mehr als eine stichprobenartige Kontrolle sicherstellen, so das OLG Hamm mit Urteil vom 6. März 2013 (Az. 12 U 122/12; Abruf-Nr. 130916 ). |