· Fachbeitrag · Architektenrecht
Auch ein Rechtsanwalt ist ein privilegierter Verbraucher: Vorsicht vor Vertragswiderrufen
| Die Rechtsprechungsfälle häufen sich, in denen Gerichte Verbrauchern bestätigen, einen Architektenvertrag wegen nicht ausreichender Aufklärung über sein Widerrufsrecht kündigen zu können. Eine Katastrophe für den Planer. Jüngst ging es darum, ob auch ein Rechtsanwalt das Widerrufsrecht in § 312b BGB nutzen kann. Die Antwort lautet: „Ja“. Planer, die sich wegen des Auftragseinbruchs im Projektentwicklerbereich vermehrt privaten Bauherren zuwenden wollen, sollten sich der Risiken bewusst sein und die Lehren aus der Rechtsprechung ziehen. PBP klärt auf. |
Die gesetzliche Vorschrift in § 312b BGB
Früher hieß das Thema „Fernabsatzvertrag“, jetzt heißt es „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag“ (§ 312b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB).
§ 312b BGB / Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge |
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge sind Verträge,
Dem Unternehmer stehen Personen gleich, die in seinem Namen oder Auftrag handeln. (2) (...) |
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