28.04.2016 · Fachbeitrag · Architektenrecht
Aufmaß bindet den Auftraggeber doch, auch den öffentlichen
| Einvernehmlich erstellte Aufmaße binden hinsichtlich des Umfangs der ausgeführten Leistungen den (öffentlichen) Auftraggeber. Das hat das OLG Frankfurt klargestellt. |
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