· Fachbeitrag · Architektenrecht
Bepreistes LV liegt über Kostenberechnung: Muss der Planer die Planung kostenfrei ändern?
| Die HOAI 2013 hat in der Leistungsphase 6 der Leistungsbilder Objektplanung und Technische Ausrüstung eine neue Grundleistung eingeführt: Die Aufstellung bepreister Leistungsverzeichnisse (LV). Diese Leistung wirft in der Praxis Fragen auf. Im Kern geht es um Folgendes: Was passiert, wenn das bepreiste LV einen Kostenbetrag ergibt, der über dem liegt, der in der Kostenberechnung ausgewiesen war? Hat der Auftraggeber Anspruch auf kostenfreie Planungsänderung mit dem Ziel, den Betrag aus der Kostenberechnung wieder zu erreichen? |
Beispiel aus der Praxis
Am besten wird die Problematik anhand eines Beispiels deutlich:
|
Für die Modernisierung einer Lüftungsanlage hatte die Kostenberechnung einen Betrag von 120.000 Euro vorgesehen. Das in der Leistungsphase 6 erstellte bepreiste LV schließt jetzt aber mit einem Betrag von 135.000 Euro ab. Hat der Auftraggeber Anspruch darauf, dass der Planer seine Planung unentgeltlich so ändert, dass die 120.000 Euro auch beim bepreisten LV wieder erreicht werden? |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig