· Fachbeitrag · HOAI
Das Honorargutachten zur HOAI 202X: Das kommt auf Planungsbüros konkret zu (Teil 1)
| Nach dem Leistungsbildgutachten (Abruf-Nr. 4957259) ist jetzt auch das Honorargutachten zur HOAI 202X veröffentlicht worden (Abruf-Nr. 247315). Damit kann die Bundesregierung ans Werk gehen und die neue HOAI umsetzen. Weil viele Teile des Gutachtens bereits heute als Anregung und Hilfestellung für die Vertragsparteien bei Vertragsverhandlungen dienen können, startet PBP eine Beitragsreihe. Den Anfang macht dieser Beitrag mit den übergreifenden Regelungen der Objekt- und Fachplanung im allgemeinen Teil der HOAI und den Neuerungen im Leistungsbild Gebäude. |
Der Hintergrund der Beitragsreihe: Noch ist nichts fix
Natürlich kann es sein, dass sich im Verordnungsgebungsverlauf noch Änderungen ergeben. Denn die Gutachten bilden zwar eine wichtige Entscheidungsgrundlage für das zuständige Ministerium. Die Verordnung an sich macht das Ministerium aber in eigener Verantwortung. Nichtsdestotrotz ist es sinnvoll, sich schon jetzt mit den designierten Neuerungen zu befassen. Denn das Gros der vorgeschlagenen Neuregelungen wird so kommen.
Die Neuerungen im allgemeinen Teil der HOAI
Aus dem allgemeinen Teil der neuen HOAI, der für alle Objekt- und Fachplanungen gilt, sind folgende Punkte erwähnenswert:
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