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  • 29.06.2017 · Nachricht · Architektenrecht

    Beseitigung von Ausführungsmängeln: Was darf es kosten?

    | Wird ein Bau- oder Überwachungsmangel beseitigt, muss das nicht mit der kostengünstigsten Maßnahme geschehen. Es kommt vielmehr darauf an, dass die Kosten erforderlich, ortsüblich und angemessen sind. Das hat das OLG Frankfurt mit Billigung des BGH festgestellt. |