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  • · Fachbeitrag · Architektenrecht

    Freundschaftspreis auch nach Ende der Freundschaft bindend

    | Eine Honorarschlussrechnung, die einen „Freundschaftspreis“ als Mindestsatzunterschreitung enthält, verliert nicht allein dadurch ihre Bindungswirkung, dass der Planer erklärt, die Freundschaft sei beendet. Das hat das OLG Koblenz entschieden ( Urteil vom 29.9.2011, Az: 5 U 224/11 ). |

    Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 2 | ID 29771930