11.08.2016 · Fachbeitrag · Architektenrecht
Haftung: Ausführungsfehler keine Sache des Bauüberwachers
| Ist ein Baumangel auf einen Ausführungsfehler des Unternehmers zurückzuführen, den der Architekt im Rahmen seiner Bauüberwachung nicht erkannt hat, trifft den Unternehmer die zumindest überwiegende, regelmäßig sogar die alleinige Haftung. Denn der Unternehmer kann weder dem Bauherrn noch dem Architekten gegenüber einwenden, er sei bei seinen Arbeiten nicht ausreichend überwacht worden. Das hat das OLG Stuttgart mit Billigung des BGH entschieden. |
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