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  • 31.05.2017 · Fachbeitrag · Architektenrecht

    Lph 8: Wer muss Mengen bei gekündigtem Bauvertrag ermitteln?

    | Wird ein ausführendes Unternehmen gekündigt und erstellt es die Mengen für die Schlussrechnung ohne Beisein des Bauüberwachers, muss der Auftraggeber (bzw. der beauftragte Planer) die Rechnung prüfen. Ist er der Auffassung, dass das Unternehmen zu viel abgerechnet hat, muss er das beweisen. Das hat das KG Berlin festgestellt. |