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  • 23.03.2022 · Nachricht · Architektenrecht

    Neues Urteil zur Haftung für Kostenüberschreitungen

    | Eine Entscheidung des OLG Hamm sorgt für Schlagzeilen. U. a. führt das OLG dort aus: Eine Haftung wegen Überschreitung der Baukosten kommt in Betracht, wenn der Architekt die Kostenermittlung mangelhaft ausgeführt hat und der Toleranzrahmen überschritten wurde. Diese Toleranzgrenze kann nicht mit einem festen Prozentsatz angegeben werden. Maßgeblich ist, um welche Kostenermittlungen es sich handelt. In Abhängigkeit vom Genauigkeitsgrad der Kostenermittlung verringert sich auch die Toleranz. |