· Fachbeitrag · Architektenrecht
OLG bestätigt LG: Auch ein Rechtsanwalt ist ein Verbraucher und kann Vertrag widerrufen
| Die Rechtsprechungsfälle häufen sich, in denen Gerichte Verbrauchern bestätigen, einen Architektenvertrag wegen nicht ausreichender Aufklärung über sein Widerrufsrecht kündigen zu können. Jüngst ging es darum, ob auch ein Rechtsanwalt das Widerrufsrecht in § 312b BGB nutzen kann. Das OLG Frankfurt hat jetzt eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurts bestätigt, dass die Antwort „Ja“ lautet. Wer für private Bauherren tätig ist, sollte die Lehren aus dieser Rechtsprechung ziehen. PBP klärt auf. |
Die gesetzliche Vorschrift in § 312b BGB
Früher hieß das Thema „Fernabsatzvertrag“, jetzt heißt es „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag“ (§ 312b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB).
§ 312b BGB / Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge |
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge sind Verträge,
Dem Unternehmer stehen Personen gleich, die in seinem Namen oder Auftrag handeln. (2) (...) |
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