· Fachbeitrag · Architektenrecht
OLG München: Wann geraten Planer in Terminverzug?
| Eine rechtskräftige Entscheidung des OLG München zu der Frage, wann ein Planer mit seiner Leistung in Verzug gerägt, versetzt Sie in die Lage, mit Inverzugsetzungen durch Auftraggeber künftig strukturiert umzugehen. |
Das OLG hat drei Dinge klargestellt (OLG München, Urteil vom 28.1.2010, Az. 9 U 3388/04; Abruf-Nr. 121254):
- 1. Nachfristen für die Vorlage von Planungsleistungen müssen für einen genau bestimmten Leistungsumfang gesetzt werden.
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