26.06.2014 · Fachbeitrag · Architektenrecht
Planungsverträge mit Verbrauchern: Neue Pflichten beachten
| Am 13. Juni 2014 ist die Umsetzung der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie in Kraft getreten. Sie sieht umfangreiche Informationspflichten und Hinweise auf Widerrufsmöglichkeiten für Verträge mit Verbrauchern vor, die außerhalb von Geschäftsr äumen geschlossen werden. Auch Planungsverträge mit privaten Bauherren sind betroffen. |
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