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  • 21.07.2017 · Nachricht · Vertragsrecht

    Planervertrag ist kein Bauvertrag: Privater kann widerrufen

    | Ein Architektenvertrag ist kein „Vertrag über den Bau von Gebäuden oder erhebliche Umbaumaßnahmen“. Ein privater Bauherr kann daher einen zwischen ihm und einem Architekten außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Das hat das OLG Köln entschieden und dem Architekten Honorar für die innerhalb der Widerrufsfrist erbrachten Leistungen vorenthalten. |