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  • 22.02.2018 · Nachricht · Architektenrecht

    Projektsteuerer ist kein Bauüberwacher!

    | Es gibt kein Regelwerk, in dem steht, was ein Projektsteuerer leisten muss. Die Aufgaben ergeben sich daher aus den konkreten vertraglichen Absprachen. Ohne vertragliche Festlegung ist nicht davon auszugehen, dass ein Projektsteuerer mit Aufgaben der Objektplanung, insbesondere der Bauaufsicht, betraut worden ist. Das gilt erst recht, wenn ein Architekt beauftragt worden ist. So das OLG Celle in Einvernehmen mit dem BGH. |