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  • 26.04.2013 · Fachbeitrag · Architektenrecht

    Vertragsgestaltung: Bezugnahme auf HOAI-Leistungsbild ratsam?

    | Wenn die HOAI als Preisrecht lediglich die Vergütung regelt, erlangen die Leistungsbilder dann Bedeutung für das vertraglich geschuldete Soll, wenn im Architektenvertrag auf sie verwiesen wird. Jedenfalls schuldet der Architekt die Verwirklichung eines plangerechten und mängelfreien Werks, so das OLG Celle. |