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  • · Nachricht · Architektenrecht

    Vortrag vor Gericht muss bereits erstinstanzlich passen

    | Um eine Honorarforderung vor Gericht durchzusetzen oder Schadenersatzansprüche abzuwehren, müssen Sie Ihre Sachargumente in der ersten Instanz vortragen. Es gilt, von Anfang an sämtliche Argumente und Leistungen schlüssig darzulegen. Vergessen Sie etwas und verlieren Sie den Prozess in der ersten Instanz beim Landgericht, können Sie einen entsprechenden Sachvortrag in der nächsten Instanz seltenst nachholen. |

     

    Diese Rechtslage hat auch das OLG München bestätigt (OLG München, Beschluss vom 20.09.2019, Az. 28 U 2914/17, Abruf-Nr. 220008; rechtskräftig durch Zurückweisung der NZB, BGH, Beschluss vom 02.07.2020, Az. VII ZR 223/19). Eine Berufung setzt im Regelfall nämlich voraus, dass

    • sie Aussicht auf Erfolg hat,