· Fachbeitrag · Bauen im Bestand
BGH nimmt Stellung - Dieser Standard muss beim Schallschutz erreicht werden
| Beim Bauen im Bestand stellt sich oft die Frage, welcher Standard an technischen Regeln für die betreffende Maßnahme maßgeblich ist. Der beim damaligen Neubau gültige, der bei einer späteren Instandsetzung neu geschaffene oder der aktuelle neubauähnliche Standard? Der BGH hat die Antwort gegeben. |
Neuer Bodenbelag führte zu schalltechnischer Verschlechterung
Im zu entscheidenden Fall war in einem 1966 gebauten Wohnhaus der vorhandene Teppichbodenbelag durch Laminat und Fliesen ersetzt worden. Weil das Laminat einen geringeren Schallschutz aufwies als der Teppichboden, verschlechterte sich der Schallschutz im Bauwerk. Der Teppichboden war jedoch nicht der Original-Bodenbelag aus der Zeit der Einrichtung des Gebäudes im Jahre 1966. Er war vielmehr erst im Zuge einer Modernisierung nachträglich eingebaut worden und hatte so den Schallschutz verbessert.
Der BGH musste jetzt entscheiden, welcher schalltechnische Standard bei der Modernisierung einzuhalten war: der „Standard Teppichboden“ (dann hätten die Bewohner dem Architekten einen Planungsfehler vorwerfen können) oder der Zustand, der bei der Errichtung des Hauses im Jahr 1966 eingebaut war?
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