· Fachbeitrag · Bauen im Bestand
Kann der Auftraggeber Neubaustandard erwarten?
| Wird ein Teil eines Bestandsgebäudes neu errichtet, kann der Auftraggeber davon ausgehen, dass der Neubaustandard eingehalten wird, wenn das möglich ist. Der Architekt schuldet zumindest eine Beratung über die Möglichkeiten, aktuelle Schallschutzwerte zu erreichen, und über die Kosten ( OLG Schleswig, Urteil vom 27.3.2015, Az. 1 U 87/10, Abruf-Nr. 146252 ). |
Quelle: Ausgabe 02 / 2016 | Seite 2 | ID 43829168