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  • 26.03.2013 · Fachbeitrag · Bauleitung aktuell


    Abnahme: Vorsicht vor Änderung der Gewährleistungsfristen


    | Ist in einem von den Vertragsparteien unterzeichneten Abnahmeprotokoll eine andere (kürzere) Gewährleistungsfrist aufgeführt als im Bauvertrag, ist diejenige Gewährleistungsfrist maßgeblich, die im Abnahmeprotokoll steht. Das hat das OLG Braunschweig entschieden.
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