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  • · Fachbeitrag · Bauleitung aktuell

    Keine Abweichung von Leistungsverzeichnissen ohne fachliche Prüfung zulassen

    | Ein Planer bzw. Bauleiter darf ohne Zustimmung des Bauherrn die in Bauverträgen festgelegten Qualitäten von Baustoffen nicht ändern. Das hat das OLG Karlsruhe klargestellt und der Bauüberwachung damit nur noch enge Handlungsspielräume in Bezug auf Anordnungsfreiheit auf der Baustelle eingeräumt. Bauleiter müssen künftig stark vertragsorientiert agieren. |

    Planer duldet Einbau von Ziegeln mit niedrigerer Rohdichte

    Im vorliegenden Fall ging es um die Festigkeitsklasse und Rohdichte von Ziegelsteinen, die im Zuge einer Umbaumaßnahme verarbeitet wurden. Ausgeschrieben und beauftragt waren Ziegel HLZ 12/1,4. Das Planungsbüro duldete im Zuge der Ausführungsvorbereitungen jedoch den Einbau von Ziegeln mit einer Rohdichte von nur 0,9 statt 1,4 durch den Bauunternehmer, ohne mit dem Bauherrn darüber Einvernehmen herzustellen.

     

    Der Auftraggeber erkannte dies als Mangel und verlangte Schadenersatz für den Abriss der betreffenden Wände und deren Neuerrichtung. Das OLG sprach dem Bauherrn diesen Anspruch zu. Das Gericht erkannte zwei relevante Fehler des Planungsbüros, nämlich