· Fachbeitrag · Honorargestaltung
„Sachnachträge“ richtig stellen und Zusatzhonorare für verzögerte Abwicklung durchsetzen
| Das Thema „Honoraranpassung bei verzögerter Vertragsabwicklung“ war jüngst mehrere Male Gegenstand der PBP-Berichterstattung. Aus aktuellem Anlass erfolgt eine weitere Befassung. In dem konkreten Fall aus der Praxis war die Bestandsaufnahme zu spät vom Auftraggeber beauftragt und durchgeführt worden. Die Folgen waren nicht nur eine Vielzahl von Planungsänderungen, sondern auch eine veritable Verlängerung der Planungs- und Ausführungszeit. Erfahren Sie, wie Sie das Verzögerungshonorar in solchen Fällen richtig geltend machen. |
Wahl der richtigen Anspruchsgrundlage ist das A und O
Hier lohnt zunächst ein Blick auf die rechtlichen Grundlagen. Ein Verzögerungshonorar können Sie nur durchsetzen, wenn Sie Ihr Honoraranspruchsbegehren auf die richtige rechtliche Anspruchsgrundlage gestützt haben. Hier ist es wichtig zu wissen, dass es unterschiedliche Ausgangslagen gibt, die Verzögerungen (und Anspruch auf Verzögerungshonorar) auslösen. Das können bspw. sein
- „normale“ Planungsänderungen,
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