· Fachbeitrag · Bauleitung aktuell
Muss die Bauüberwachung auch vorsorglich Baumängel verhindern?
| Die Bauüberwachung tut gut daran, bei typischen Gefahrenquellen bzw. mangelanfälligen Bauausführungen besonders vorsorglich zu agieren. Sonst setzt man sich dem Risiko aus, dass ein Baumangel gleichzeitig als Bauüberwachungsmangel gewertet wird. Das belegt eine Entscheidung des OLG München, die der BGH bestätigt hat. |
Urteil des OLG München sorgt für Handlungsbedarf
Die Entscheidung des OLG München (Urteil vom 8.6.2010, Az. 28 U 2751/06; Abruf-Nr. 122679), die durch die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den BGH mit Beschluss vom 8. März 2012 rechtskräftig geworden ist, wirft die Frage auf, welche Arbeiten zu den typisch anfälligen Arbeiten zählen. Darauf kann es keine abschließende Antwort geben. Die erforderliche Bauüberwachungsintensität hängt im Wesentlichen von zwei Dingen ab:
- 1. Der zu erwartenden Ausführungsqualität des ausführenden Betriebs
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