· Fachbeitrag · Bauleitung aktuell
Prüfung von Nachtragsforderungen ist keine Nebensache
| Bearbeitet die Bauleitung des Planungsbüros das Nachtragsangebot eines Bauunternehmers nicht, kann das Unternehmen nicht nur unmittelbar Vergütungsklage einreichen. Eine Entscheidung des OLG Saarbrücken lehrt, dass damit auch das Risiko steigt, dass das Unternehmen den Rechnungsbetrag tatsächlich zugesprochen bekommt. |
PRAXISHINWEIS | Die aus der Saarbrücker Entscheidung (Urteil vom 29.3.2011, Az: 4 U 242/10; Abruf-Nr. 112795) resultierenden Folgen lassen sich vermeiden, wenn Sie bei der Nachtragsprüfung wie folgt vorgehen:
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Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 2 | ID 28699660