· Fachbeitrag · Bauüberwachung aktuell
Abnahme von Bauleistungen: Vermeiden Sie rechtlich ausgerichtete Leistungen
| Planungsbüros lassen sich im Zuge der Abnahme von Bauleistungen häufig dazu verleiten, rechtlich relevante Leistungen zu erbringen. Eine Entscheidung des OLG Köln lehrt, dass Sie damit unkalkulierbare Risiken eingehen. |
Rechtliche Formulierungen in Abnahmeprotokollen als Risiko
Ein Haftungsrisiko besteht, wenn Sie bei der Abnahme veranlassen oder dem Wunsch des ausführenden Unternehmens zustimmen, vorformulierte Passagen im Abnahmeformular zu ändern. Im konkreten Fall hatten die Parteien das bei der schlüsselfertigen Errichtung einer Klinik wie folgt getan.
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Ursprünglich lautet die Formulierung im Abnahmeprotokoll: „Alle Mängelansprüche und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.“
Diese Formulierung wurde durch Streichung wie folgt geändert: „Alle Mängelansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.“ |
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