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  • 23.12.2016 · Fachbeitrag · Bauüberwachung aktuell

    Auftragnehmer will nachbessern: Kein Schadenersatz des Planers

    | Ist der ausführende Unternehmer bereit, einen Ausführungsmangel nachzubessern, kann es rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Auftraggeber trotzdem das Planungs- bzw. Bauüberwachungsbüro als Gesamtschuldner mit ins Haftungsboot nehmen will. Das hat das OLG Dresden klargestellt. |