30.01.2019 · Nachricht · Bauüberwachung aktuell
Finanzschwacher Bauunternehmer: Haftet Bauherr mit?
| Der Auftraggeber kann an einem Ausführungsfehler mitschuldig sein, wenn er Arbeiten, von denen er weiß, dass sie mit Gefahren verbunden sind, an einen Unternehmer vergeben hat, dessen mangelnde Sachkunde ihm bekannt war. Die bevorstehende Insolvenz oder absehbare finanzielle Schwierigkeiten sind aber kein Grund, von einer Auftragserteilung abzusehen. Das hat OLG München im Einvernehmen mit dem BGH entschieden und Ihnen allein den Schwarzen Peter zugeschoben. |
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