· Fachbeitrag · Bauüberwachung aktuell
Grundleistungsvertrag: Muss der Architekt die Verschraubung des Flachdachs überwachen?
| Gehört es zu den Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude, die ordnungsgemäße Verschraubung der Trapezbleche des Flachdachs an der Tragkonstruktion im Zuge der Grundleistungen der Lph 8 zu überwachen? Mit dieser Frage hat sich das OLG München befasst. PBP fasst die Entscheidung zusammen und geht der Frage nach, wie sich die Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Tragwerksplanung hier zueinander verhalten. |
Der Fall vor dem OLG München
Im konkreten Fall hatte der Bauherr nach einem Sturmschaden an einem Logistikzentrum den Bauüberwacher, der die Architektenleistungen erbracht hatte, für den Schaden verantwortlich gemacht. Die Sachverständigen waren zuvor zum Ergebnis gekommen, dass der Schaden nicht eingetreten wäre, wenn das Flachdach ordnungsgemäß verschraubt worden wäre. Das OLG München sprach den Objektplaner aber von der Haftung frei. Dabei haben die Richter einige Dinge klargestellt (OLG München, Beschluss vom 28.05.2019, Az. 28 U 3553/18 Bau, Abruf-Nr. 227662; rechtskräftig durch Zurückweisung der NZB, BGH, Beschluss vom 19.08.2021, Az. VII ZR 135/19):
- Es können die jeweiligen Grundleistungen in den Leistungsbildern zum Gegenstand der vertraglichen Leistungen gemacht werden.
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