· Fachbeitrag · Bauüberwachung aktuell
Herstellervorgaben müssen nicht zwingend eingehalten werden
| Abweichungen von den „Herstellervorschriften“ begründen nicht automatisch einen Mangel. Diese - für Bauüberwacher wichtige - Entscheidung zur Bedeutung von Herstellervorgaben bzw. Einbauanleitungen für Baustoffe oder Bauteile hat das OLG Köln getroffen. |
Im konkreten Fall war ein Kaminofen entgegen der Herstellervorschrift an den vorhandenen Schornstein angeschlossen worden. Diese Abweichung stellte für das OLG keinen Mangel dar, weil
- damit keine Abweichung von einer Soll-Beschaffenheit einherging,
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