· Fachbeitrag · Bauüberwachung aktuell
Neues zur Mängelbeseitigung des Auftragnehmers
| Ausführende Auftragnehmer haben grundsätzlich ein Wahlrecht, wenn es um die Mängelbeseitigung geht. Das Wahlrecht findet zwar seine Grenze in den zugesicherten Eigenschaften (zum Beispiel Ausführungsplanung, Bauvertrag), die nach einer Mängelbeseitigung eingehalten werden müssen. Prinzipiell bleibt es dem ausführenden Auftragnehmer aber überlassen, wie er das vereinbarte Bausoll innerhalb der gesetzten Mängelbeseitigungsfrist erfüllt. Insoweit darf er auch selbst Vorschläge machen ( OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.8.2012, Az. 23 U 143/11 ; Abruf-Nr. 130265 ). |
Quelle: Ausgabe 05 / 2013 | Seite 2 | ID 37701090