· Fachbeitrag · Bauüberwachung aktuell
Stichwort „merkantiler Minderwert“: So vermeiden Sie Schadenersatzforderungen
| Niemand ist perfekt. Passieren bei der Bauausführung und Bauüberwachung Fehler, kann der Fall eintreten, dass der Bauherr mit der Begründung „merkantiler Minderwert“ Schadenersatz fordert. Das Phänomen ist von Unfallfahrzeugen bekannt, existiert aber auch in der Baubranche. Merkantiler Minderwert meint, dass dem Bauherrn ein wirtschaftlicher Schaden verbleibt, obwohl der eigentliche Mangel beseitigt worden ist. Erfahren Sie anhand der einschlägigen Rechtsprechung, wie Sie solche Ansprüche vermeiden. |
Typischer Fall: Undichtigkeiten in der Dachkonstruktion
Ein typischer, von der Rechtsprechung bestätigter, Anwendungsfall des „merkantilen Minderwertsy“ sind Undichtigkeiten im Dachbereich. Nämlich dann, wenn
- die Undichtigkeit zwar beseitigt worden ist, die Immobilie aber trotzdem eine dauerhafte Wertminderung erfahren hat,
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