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  • 30.07.2015 · Fachbeitrag · Bauüberwachung aktuell

    Wer bezahlt den Aufwand bei unzutreffenden Mangelvorwürfen?

    | Erhält ein Bauunternehmer eine Mangelrüge vom Bauherrn oder bauüberwachenden Planungsbüro, muss er überlegen, ob er die Mängel beseitigt oder nicht (weil er in letzterem Fall davon ausgeht, dass er nicht die Ursache für die Mängel gesetzt hat). Die gleiche Überlegung muss das bauüberwachende Büro anstellen: Ist klar, dass der Adressat der Mängelrüge die Mängel verursacht hat, oder kann es jemand anders gewesen sein. Aus Haftungsgründen ist hier große Sorgfalt geboten. |