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  • · Fachbeitrag · Brandschutz

    Vorsicht Haftung: Personalwechsel in der Behörde kann zu neuen Brandschutzauflagen führen

    | Ein Personal- oder Zuständigkeitswechsel in der Bauaufsicht kann dazu führen, dass das vermeintlich geklärte Thema „baulicher Brandschutz“ im Nachhinein doch noch einmal „aufgemacht“ und für Sie zum Desaster wird. Das lehrt eine Entscheidung des OLG Saarbrücken. PBP stellt sie Ihnen vor und sagt Ihnen, welche Schlüsse Sie daraus ziehen sollten. |

    Die Entscheidung des OLG Saarbrücken

    Das OLG hat Folgendes klargestellt: Es ist von von den Projektbeteiligten grundsätzlich hinzunehmen, wenn durch einen Zuständigkeits- oder Personalwechsel die zuständige Bauaufsichtsbehörde ihre Auffassung hinsichtlich der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen (baulicher Brandschutz) ändert. Im vorliegenden Fall ergab sich dadurch eine millionenschwere Kostenerhöhung, die der GU selbst tragen musste (OLG Saarbrücken, mit Urteil vom 16.042020, Az. 2 U 116/18, Abruf-Nr. 216897).

     

    Wichtig | Das Urteil lehrt, dass im Tagesgeschäft besonders bei komplexen Projekten im Bestand (speziell bei Baudenkmälern mit den üblichen brandschutztechnischen Kompromissen und Kompensationen) erhebliche Kosten- und Haftungsrisiken lauern. Änderungen bei Personal oder Zuständigkeiten sind dabei übrigens nicht die einzigen Anlässe, die dazu führen können, dass die Bauaufsicht Einschätzungen ändert. Es kann auch vorkommen, dass die Behörde im Rahmen ihres Ermessensspielraums zu einem anderen Ergebnis kommt und das dann per Anordnung durchsetzt.