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  • · Nachricht · Gesetzgebung

    BGB: Ab 2018 mit eigenem Architekten- und Ingenieurrechtsteil

    | Der Bundestag hat am Freitag, den 10.03.2017 nach der zweiten und dritten Beratung das „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ verabschiedet. Das Gesetz wird noch dem Bundesrat zugeleitet und soll für alle ab dem 01.01.2018 geschlossenen Verträge gelten. Es enthält erstmals auch besondere Vorschriften zum Architekten- und Ingenieurvertrag. |

     

    PBP wird in den kommenden Monaten noch ausführlich auf das neue Gesetz und die Folgen für die planenden Berufe eingehen. Leser, die sich einen ersten Überblick verschaffen wollen, finden eine von der Kanzlei CMS Hasche Sigle erstellte Synopse auf pbp.iww.de → Abruf-Nr. 192439.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2017 | Seite 1 | ID 44572849