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  • 27.05.2024 · Nachricht · Gewährleistung

    Architektenleistung gilt sechs Monate nach Bezug des Wohngebäudes als abgenommen

    | Beim Einzug und der Nutzung eines Gebäudes handelt es sich um einen typischen Sachverhalt, auf den eine konkludente Abnahme gestützt werden kann. Die ausstehende Ausführung von Restarbeiten sowie das Vorliegen einzelner Mängelrügen stehen einer konkludenten Abnahme nicht zwingend entgegen. Das hat das OLG Köln klargestellt. |